Mieter und Vermieter aufgepasst: Wohnungsgeberbestätigung seit dem 01. November 2015 zwingend erforderlich!
Seit dem 01. November 2015 sieht das neue Bundesmeldegesetz vor, dass zur Anmeldung einer Wohnung eine Wohnungsgeberbestätigung vorgelegt werden muss (§ 19 BMG).