Informationen über die Aviäre Influenza (Geflügelpest, Vogelgrippe)
Derzeit gibt es im Lahn-Dill-Kreis keinen Ausbruch der Aviären Influenza, auch Geflügelpest oder Vogelgrippe genannt.
Zur Vermeidung eines solchen in Geflügelhaltungen sind jedoch einige Bestimmungen zu beachten. Diese gelten für Geflügelhalter mit Betrieben aller Größen, bis hin zu Privatpersonen mit einigen wenigen Tieren.
Dieser Tage wurde eine Allgemeinverfügung in der Presse veröffentlicht. Somit ist seit dem 25. November 2016 Geflügel aufzustallen. Ebenso sind Ausstellungen, Börsen und Märkte sowie Veranstaltungen ähnlicher Art, bei denen Geflügel und gehaltene Vögel anderer Arten als Geflügel verkauft, gehandelt oder zur Schau gestellt werden ab dann im Lahn-Dill-Kreis verboten. Ebenfalls ist ein Verbringen zum Zweck der Teilnahme untersagt.
Weiterhin sind mittlerweile besondere Schutzmaßregeln auch von Kleinbetrieben mit Geflügelhaltungen (unter 1.000 Tiere) und Geflügelhobbyhaltungen zu beachten, die bisher nur für Großbetriebe galten.
Auf der Homepage des Lahn-Dill-Kreises sind notwendige Informationen sowie hilfreiche Empfehlungen auf Merkblättern einzusehen. Diese können auch im Ordnungsamt der Gemeinde Sinn abgeholt werden. Neue Informationen werden durch die Pressestelle des Lahn-Dill-Kreises an dieser Stelle laufend ergänzt.
Bitte schauen Sie bei Fragen zur Geflügelpest zunächst auf die Homepage der Kreisverwaltung. Sollten Tierhalter Fragen haben, die nicht durch die Homepage beantwortet werden, gibt der Lahn-Dill-Kreis gerne Auskünfte.
Kontakt:
Der Landrat des Lahn-Dill-Kreises
Abteilung für Veterinärwesen und Verbraucherschutz (25)
Schlossstraße 20
35745 Herborn
Telefax: 06441 – 407 7723
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Gemeinde Sinn: Ordnungsamt: 02772/500713