Mit der Nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert das Bundesumweltministerium seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten.
Seit dem 01.08.2022 gilt eine neue Kindergarten- und Gebührensatzung für den Kommunalen Kindergarten im Ortsteil Edingen.
Das Eisenbahn-Bundesamt hat die vierte Runde der Umgebungslärmkartierung an Schienenwegen von Eisenbahnen des Bundes durchgeführt. Damit wurde die Umgebungslärmkartierung an ca. 17.000 Streckenkilometern in einem Untersuchungsgebiet von mehr als 58.000 km² termingerecht abgeschlossen. Die Ergebnisse können ab sofort online abgerufen werden.
Über die Internetseite www.eba.bund.de/kartendienst gelangen Sie zu dem GeoPortal des Eisenbahn-Bundesamtes. Hier können Sie Ihre Adresse suchen lassen und erfahren, wie laut der Schienenverkehrslärm für Ihr Haus oder Grundstück berechnet wurde. Darüber hinaus gibt es Informationen zu der Anzahl der Zugfahrten (nach Verkehrskategorie und pro Jahr) sowie Statistiken für jede betroffene Gemeinde. Darin enthalten sind zum Beispiel Angaben zu der Anzahl belasteter Einwohnerinnen und Einwohner sowie betroffener Schulen und Krankenhäuser. Selbstgewählte Ausschnitte können Sie als PDF-Karten drucken. Zusätzlich bietet das Eisenbahn-Bundesamt die Ergebnisse der Umgebungslärmkartierung als Geodatendienste an.
Diese Dienste können Sie in ein Geoinformationssystem einbinden und darin betrachten oder verarbeiten.
Fragen zur Lärmkartierung richten Sie bitte an das Eisenbahn-Bundesamt: per E-Mail an umgebungslaerm@eba.bund.de oder postalisch mit dem Stichwort „Umgebungslärm“ an die Zentrale des Eisenbahn-Bundesamtes, Heinemannstr. 6, 53175 Bonn.
Kontakt:
Eisenbahn-Bundesamt, Referat 53: Umgebungslärmkartierung, Lärmaktionsplanung und Geoinformation
Heinemannstraße 6
53175 Bonn
Telefon: +49228 9826-852
Fax: +49228 9826-9852
E-Mail: SchulzD@eba.bund.de
Organisationspostfach: Ref53@eba.bund.de
Am Montag, 14.12.2015, eröffnet die neue, moderne Schul- und Gemeindemediothek Sinn auf dem Schulgelände der Neuen Friedensschule in Sinn.
Die Hessische Staatskanzlei hat das neue Förderprogramm "STARKES DORF - Wir machen mit!" ins Leben gerufen. Es ist eine tolle Möglichkeit kleine Vorhaben schnell und unkompliziert umzusetzen.
Am 22. Oktober 2015 wurde unsere erste gärtnerbetreute Grabanlage eröffnet - die Friedhofsgärtnerei Hohlfeld erweiterte unter Mitwirkung der Treuhandstelle für Dauergrabpflege Hessen-Thüringen sowie dem Steinmetzbetrieb Petry und der Gemeinde Sinn den Friedhof im Ortsteil Fleisbach um ein weiteres attraktives Bestattungsangebot. Es handelt sich dabei um einen Memoriam-Garten mit Urnen- und Erdgräbern, die ausschließlich über ein Komplettangebot erworben werden können. Mit diesem neuen Grabkonzept wollen die Beteiligten den Friedhof Fleisbach als Ort für Trauer und Erinnerung stärken und die gewachsene Friedhofskultur weiter unterstreichen.
Im Komplettangebot für den Memoriam-Garten sind sämtliche Gebühren enthalten, die für die gärtnerische Grabpflege über die Nutzungszeit von 20 bis 30 Jahren (je nach Wunsch) entstehen und zwar zum einen die gärtnerische Grabpflege inklusive jährlich wechselnder saisonaler Bepflanzung für die gesamte Nutzungszeit, die Kosten für Erneuerungen nach ca. sieben bis zehn Jahren (nach Frostschäden o.ä.) sowie zum anderen die Kosten für das Grabmal einschließlich der ersten Beschriftung und der Entfernung nach Ablauf der Ruhefrist. Die gräberübergreifende Gestaltung und die regelmäßige einheitliche Pflege der gesamten Anlage spiegeln das Konzept dieser neuen Bestattungsform wieder.
Damit die beinhalteten Leistungen garantiert werden können, schließt der Nutzungsberechtigte unter Mitwirkung der Treuhandstelle für Dauergrabpflege einen Treuhandvertrag über das Komplettangebot mit dem friedhofsgärtnerischen Vertragsbetrieb ab. Der Vertragsbetrieb ist für die Erfüllung der Leistungen später verantwortlich. Die vertraglich vereinbarten Leistungen werden regelmäßig von der Treuhandstelle für Dauergrabpflege kontrolliert.
„Mit der gärtnerbetreuten Grabanlage bieten wir den Angehörigen nicht nur ein preisgünstiges Komplettangebot in einem harmonisch gestalteten Grabfeld, sondern auch einen würdigen Ort für ihre Trauer und Erinnerung auf dem Friedhof Fleisbach, ohne dass die Angehörigen sich Sorgen um die Pflege der Grabstätte machen müssen“.
Somit kommt man dem Wunsch vieler Menschen nach modernen Bestattungsformen nach und erhält gleichzeitig den individuellen Charakter einer traditionellen Grabstätte. Im Gegensatz zu manch anderen preisgünstigen Bestattungsarten haben die Angehörigen hier die Möglichkeit, Blumensträuße oder Gestecke abzulegen. Bei namenlosen Beisetzungen oder Bestattungen im Wald beispielsweise ist das nicht möglich.
Bei den Grabmalen sind Basismodelle im Komplettangebot enthalten, wenn andere Steinmaterialien, -formen oder sonstige Sonderwünsche bestehen, können diese individuell mit dem Steinmetz abgesprochen werden. Die Gräber im Memoriam-Garten können auch im Rahmen der Vorsorge erworben werden, dabei wird alles schon zu Lebzeiten festgelegt und der Vertrag einbezahlt. Dieser wird bis zum Sterbefall treuhänderisch verwahrt, dann aktiviert und die Angehörigen brauchen sich in dieser schweren Zeit um nichts zu kümmern, sondern das Grab wird vom ersten Tag an professionell gepflegt und der Grabstein nach Wünschen des Verstorbenen gesetzt.
Die Lage der Anlage direkt am Eingang des Friedhofs, in unmittelbarer Nähe zum Parkplatz und zur Trauerhalle, unterstützt die Bemühungen der Gemeinde Sinn, den Friedhof auch als Ruhe-, Erinnerungs- und Erholungsort aufzuwerten. Die kommunalen Gebühren (u. a. Nutzungsrecht und Grabaushub) werden weiterhin direkt von der Friedhofsverwaltung erhoben und in Rechnung gestellt.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der unten angefügten Info-Mappe oder wenden Sie sich direkt an die beteiligten Firmen und Institutionen. Wir stehen Ihnen jederzeit gerne für Rückfragen zur Verfügung:
Treuhandstelle: | Gemeinde Sinn: | Steinmetz Petry: | Grabpflege Hohlfeld: |
069-904787-0 | 02772-5007-13 | 02772-62595 | 02772-52829 |
Aufstellung des Lärmaktionsplanes für den Regierungsbezirk Gießen 2. Stufe; Teilplan Straßenverkehr
hier: Öffentliche Bekanntmachung nach § 47d Abs. 3 BlmSchG
Nach § 47 d Abs. 3 des Bundes-Immissionsschutzgesetz sind Lärmaktionspläne in der Umgebung von Hauptverkehrsstraßen,in der 2. Stufe mit mehr als 3 Mio. Kraftfahrzeugen pro Jahr, aufzustellen.
Der Entwurf des Lärmaktionsplanes für den Regierungsbezirk.Gießen 2. Stufe, Teilplan Straßenverkehr, wird von 13. Juli 2015 bis zum 13. September 2015 (verlängerte Offenlegungszeit wegen der hessischen Sommerferien) auf der Hornepage des Regierungspräsidiums Gießen (www.rp giessen.de) unter der Rubrik "Öffentliche Bekanntmachungen" veröffentlicht und zum Download bereitgestellt. Der Entwurf wird während darüber hinaus während dieses Zeitraums in Papierform beim Regierungspräsidium Gießen zu den üblichen Geschäftszeiten unter folgender Adresse ausgelegt:
Regierungspräsidium Gießen
Marburger Straße 91
35394 Gießen
Raum 534
Ferner wird der Entwurf bei den Städten mit Sonderstatus (Marburg, Gießen und Wetzlar) bzw. den Landkreisen des Regierungsbezirks Gießen ausgelegt.
Zu dem Entwurf des Lärmaktionsplanes 2. Stufe, Teilplan Straßenverkehr, können Stellungnahmen bis zum 27. September 2015 eingereicht werden. Hierzu besteht die Möglichkeit mit Hilfe eines Internetformulars auf der Homepage des Regierungspräsidiums Gießen eine Stellungnahme auf elektronischem Wege abzugeben. Ferner können Stellungnahmen schriftlich innerhalb der genannten Frist direkt beim Regierungspräsidium Gießen, Dezernat 43.1, Landgraf-Phillip-Platz 1-7, 35390 Gießen, oder über die Stadt- bzw. Gemeindeverwaltungen unter dem Stichwort "Lärmaktionsplanung" eingereicht werden.
Nach Abschluss der Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen erfolgt die Bekanntmachung des aufgestellten Lärmaktionsplanes der 2. Stufe, Teilplan Straßenverkehr.
Gießen, 13. Juli 2015
Regierungspräsidium Gießen
RPG1-43.1-53e0100/8-2014/5
Öffentliche Bekanntmachung des Regierungspräsidiums Gießen:
Aufstellung von Lärmaktionsplänen nach § 47 d Bundes-Immissionsschutzgesetz Lärmaktionsplan Hessen (4. Runde), Teilpläne Landkreise Straßenverkehr und Ballungsräume sowie nicht bundeseigene Haupteisenbahnstrecken im gesamten Regierungsbezirk Gießen
Nach § 47 d des Bundes-Immissionsschutzgesetzes sind Lärmaktionspläne in der Umgebung von Hauptverkehrsstraßen mit mehr als 3 Mio. Kraftfahrzeugen pro Jahr (entspricht 8.200 Kraftfahrzeugen/Tag), von Haupteisenbahnstrecken mit über 30.000 Zügen im Jahr sowie in den Ballungsräumen Darmstadt, Frankfurt am Main, Hanau, Offenbach und Wiesbaden alle 5 Jahre zu überprüfen und erforderlichenfalls zu überarbeiten. Die Lärmkarten für
- die hessischen Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 3 Mio. Kraftfahrzeugen pro Jahr,
- die nicht bundeseigenen Haupteisenbahnstrecken mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 30.000 Fahrbewegungen pro Jahr und
- die Ballungsräume mit mehr als 100.000 Einwohnern
sind auf der Internetseite des Hessischen Landesamtes für Naturschutz, Umwelt und Geologie unter www.hlnug.de oder http://laerm.hessen.de abrufbar.
Zuständige Behörde für die Aufstellung des Lärmaktionsplans für den gesamten Regierungsbezirk Gießen und damit für alle im Regierungsbezirk gelegenen Gemeinden für die Lärmquellen nach § 47 d Bundes-Immissionsschutzgesetz außerhalb der Zuständigkeit des Eisenbahn-Bundesamtes ist im Regierungsbezirk Gießen das Regierungspräsidium Gießen.
Im Rahmen der Aufstellung des Lärmaktionsplans besteht die Möglichkeit, Anregungen und Vorschläge zu Lärmminderungsmaßnahmen in der Umgebung der kartierten Lärmquellen einzureichen. Es besteht zudem die Möglichkeit in allen Gemeinden des Regierungsbezirks Gießen auf ruhige Gebiete hinzuweisen, in denen die Ruhe zukünftig besonders geschützt werden soll.
Die Eingabe kann auf dem Beteiligungsportal des Landes Hessen: https://beteiligungsportal.hessen.de/portal/hauptportal/startseitede/portal/hauptportal/startseite, alternativ auch per E-Mail oder postalisch erfolgen. Ferner können Anregungen und Vorschläge schriftlich über die jeweilige Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung bzw. direkt an das Regierungspräsidium Gießen unter dem Stichwort „Lärmaktionsplanung“ bis zum 22. Januar 2023 eingereicht werden.
Regierungspräsidium Gießen
Abt. IV Umwelt, Dezernat 43.2, Lärmaktionsplanung
35396 Gießen
Laermaktionsplanung-strasse@rpgi.hessen.de
Regierungspräsidium Gießen
Gießen, den 21. November 2022
Regierungspräsidium Gießen
RPGI-43.2-53e0100/19-2021
Hessische Privathaushalte, die mit Öl und anderen nicht leitungsgebundenen Energieträgern heizen, können seit Donnerstag, 04. Mai, Härtefallhilfen rückwirkend für das Jahr 2022 beantragen.
Die Konzeptstudie "Bioenergiedorf Edingen" wurde bei der Info-Veranstaltung am 09.07.2021 vorgestellt.
Die Präsentation zur Informationsveranstaltung vom 18. Februar im DGH Edingen kann unten als pdf-Dokument heruntergeladen werden.
Der Info-Flyer zum Thema "Betreuter Taubenschlag" kann unten heruntergeladen werden.
Nicht Sache der Gemeinde – tut uns leid! Seit Wochen hapert es bei der Müllabfuhr. Selbst drohende Strafen und Verluste für die beauftragten Firmen ändern daran wenig.
Protokolle und Niederschriften als pdf-Dokument einsehbar.
Gemeindeverwaltung Sinn
Jordanstraße 2
35764 Sinn
+49 (0) 2772 - 5007-0
+49 (0) 2772 - 5007-33
24-Stunden Notruftelefon
+49 (0) 2772 - 5007-50
Notdienst Wasserversorgung
+49 (0) 175 - 4 12 97 66