Müllgebührenermäßigung für Kleinstgewerbe

Müllgebührenermäßigung für Kleinstgewerbe

Für sogenannte 1-Personen-Gewerbebetriebe (Kleinstgewerbe) besteht seit dem 1. Januar 2006 die Möglichkeit der Gebührenermäßigung. Zu dem Kleinstgewerbe zählen Betriebe mit nur einem Beschäftigten bei dem so geringe Abfälle anfallen, dass die Entsorgung gemeinsam mit dem im Haushalt anfallenden Abfall erfolgen kann.

Allerdings ist es notwendig für die Müllgebührenermäßigung für Kleinstgewerbe einen Antrag zu stellen. Ein entsprechendes Antragsformular stellen wir ihnen unten als PDF-Dokument zum Download bereit.

Das ausgefüllte Formular können Sie direkt an die Abfall- und Energiewirtschaft Lahn Dill, Karl-Kellner-Ring 47 - 49, 35576 Wetzlar senden oder bei den Gemeindewerken Sinn, Jordanstraße 2, 35764 Sinn abgeben. Die bei den Gemeindewerken eingehenden Formulare werden von den Gemeindewerken an die Abfall- und Energiewirtschaft Lahn Dill weitergeleitet. Wenn die Abfall- und Energiewirtschaft Lahn-Dill den Antrag genehmigt erhalten Sie von den Gemeindewerken Sinn eine Mitteilung hierüber.

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