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Müllgebührenermäßigung das 2. Kind und jedes weitere Kind Der Kreistag des Lahn-Dill-Kreises hat in seiner Sitzung am 07. November 2005 eine Änderung der Gebührenordnung für die Abfalleinrichtungen des Lahn-Dill-Kreises bezüglich der Müllgebührenermäßigung für das 2. Kind und jedes weitere Kind im Sinne der einkommensrechtlichen Vorschriften ab 1. Januar 2006 beschlossen. Nach diesem Kreistagsbeschluss ist das 2. Kind und jedes weitere Kind von den Müllgebühren befreit. Die Gemeindewerke Sinn werden die Müllgebührenveränderungen für alle Kinder unter 18 Jahren automatisch durchführen. Die betroffenen Familien erhalten hierüber jeweils ein schriftliche Mitteilung. Familien mit Kindern über 18 Jahre müssen die Befreiung von den Müllgebühren mit dem unten zur Verfügung stehenden PDF-Dokument bei den Gemeindewerken beantragen. Bitte laden Sie sich das PDF-Dokument herunter und füllen Sie es entsprechend aus. Danach können Sie das Formular bei den Gemeindewerken einreichen.
Mit freundlichen Grüßen Ihre Gemeindewerke Sinn 35764 Sinn, 23.02.2006 |