Bürgerinformationen zum Umweltschutz

Abfall / Müll

Altglas
ist ein wichtiger Rohstoff, den Sie nicht in den Müllbehälter werfen sollten. Bitte gesondert sammeln und in die im Gemeindegebiet aufgestellten speziellen Sammelbehälter werfen. Aber bitte nur bis 19.00 Uhr wegen der Geräusche und unter Beachtung der Sauberkeit der Behälterstandplätze.

Altöl
gefährdet schon in kleinen Mengen große Wasservorräte durch Versickern im Erdreich wie über die Kanalisation. Seit 1. Juli 1987 müssen Verkäufer von Motoren- und Getriebeölen Altöle bis zur Menge der im Einzelfall verkauften Öle kostenlos zurücknehmen.

Altpapier
- Zeitungen
- Zeitschriften
- Werbeprospekte
- Schreibpapier

Altreifen
können gegen eine geringe Gebühr bei den Deponien abgegeben werden. Auch Händler oder Tankstellen, bei denen man neue Reifen kauft, nehmen Altreifen.

Autowraks
die auf öffentlichen Grundstücken und Flächen abgestellt sind, werden auf Kosten des Eigentümers abgeschleppt.

Batterien
Knopfzellen, Batterien und wieder aufladbare Akkumulatoren enthalten umweltgefährdende Substanzen, insbesondere Quecksilber, Nickel, Cadmium und/oder Blei. Wenn man beim Neukauf die alten Batterien nicht abgeben kann, geben Sie sie bei der Sondermüllsammlung ab.

Bauschutt und Erdaushub
Bei Bauarbeiten anfallende Abfallstoffe dürfen nicht auf Straßen, Wegen und öffentlichen Flächen gelagert werden. Auch auf Privatgrundstücken sollte eine Lagerung nicht vorgenommen werden.

Gartenabfälle
Rasenschnitt, Baumschnitt, Laub, Unkraut und andere Abfälle aus Kleingärten können durch Verbrennen beseitigt werden. Das Verbrennen unterliegt der Anzeigenpflicht beim Ordnungsamt der Gemeinde Sinn. Belästigungen der Nachbarschaft sind zu vermeiden. Geringe Mengen können auch kostenlos samstags in der Zeit von 9.00 und 12.00 Uhr zum Wertstoffhof Sinn gebracht werden. Noch besser und umweltschonender ist die Kompostierung im eigenen Garten.

Hundekot
Hundehalter sind für die Beseitigung des Hundekots selbst verantwortlich. Sie können ihren Hund nur dort hinführen, wo eine Belästigung unbeteiligter Passanten vermieden wird, z.B. durch Absetzen in den Rinnstein der Straße und nicht auf dem Bürgersteig.

Sperrmüll
Zum Sperrmüll zählen sperrige Abfälle aus Wohnungen und anderen Teilen des Wohngrundstücks, die wegen ihres Umfangs, ihres Gewichts oder ihrer Menge nicht im Abfallbehälter untergebracht werden können. Nicht zum Sperrmüll zählen insbesondere Autoteile, landwirtschaftliche Abfälle, Gartenabfälle, nicht entleerte Karnister, Öltanks sowie Türen, Fenster, Bauschutt u.ä. Sperrgut sollte nicht länger als 2 m und nicht schwerer als 50 kg sein.
Der Sperrmüll wird zwei mal im Jahr kostenlos abgeholt. Persönliche Termine können Sie unter der Telefonnummer 02774 / 91840, Montags bis Freitags von 09:00 Uhr bis 15:00 Uhr vereinbart werden.

Straßenverschmutzung
Werden von Fahrzeugen Straßen verschmutzt (z.B. Sand, Kies, Aushub von Baustellen), so müssen der Fahrer oder Unternehmer die Verschmutzung beseitigen.

Wilde Müllkippen
in Anlagen oder der offenen Landschaft (z.B. Hausabfall oder Bauschutt) werden auf Veranlassung der Gemeinde Sinn beseitigt. Die Verursacher müssen mit erheblichen Bußgeldern rechnen.

Weitergehende Informationen erhalten Sie unter der Hompage der Abfallwirtschaft des Lahn-Dill-Kreises http://www.aewld.de/

Luft / Lärm

Baulärm
ist während der Tageszeit nicht ganz zu vermeiden und muss bis zu einer zumutbaren Grenze hingenommen werden. Nähere Auskünfte erteilt das Staatliche Amt für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik Gießen, Außenstelle Limburg, Tel.: 06433-860

Gaststättenlärm
ist nicht nur aus der Gaststätte. Auch der Lärm von Besuchern vor der Gaststätte (insbesondere laute Gespräche, Gröhlen, Lärm von an- und abfahrenden Fahrzeugen) hat der Gastwirt zu verantworten.
Zuständig: Polizeistation Herborn, Tel.: 02772-92320

Industrielärm
und Kleingewerbelärm darf gewisse Lärmlinien nicht überschreiten.
Zuständig: Amt für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik Gießen, Außenstelle Limburg, Tel.: 06433-860

Lärm durch Kraftfahrzeuge
Unnötiges Laufenlassen von Motoren im Stand (Warmlaufen) ist nach der Straßenverkehrsordnung verboten. Es können Bußgeldverfahren eingeleitet werden.

Lärm durch Tiere
Haustiere sind so zu halten, dass niemand durch den von Tieren erzeugten Lärm (z.B. Hundegebell) gestört wird.
Zuständig: Polizeistation Herborn, Tel.: 02772-92320

Nachbarschaftslärm
Vom 1.5. bis 31.8. ist es in der Zeit von 21.00 Uhr bis 07.00 Uhr verboten, Lärm zu verursachen, durch den andere beeinträchtigt werden. Das Verbot gilt in Wohnhäusern, in deren umittelbarer Nähe auch in der Zeit von 13.00 bis 15.00 Uhr.
Zuständig: Polizeistation Herborn, Tel.: 02772-92320

Rasenmäher
dürfen nur werktags in der Zeit von 07.00 bis 13.00 Uhr und 15.00 bis 19.00 Uhr benutzt werden.

Geruchsbelästigung durch Gewerbebetriebe

Luftverunreinigung durch Gewerbebetriebe
Überprüfung bei Beschwerden sind nur durch das Gewerbeaufsichtsamt möglich.
Zuständig: Amt für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik Gießen, Außenstelle Limburg, Tel.: 06433-860

Wasser, Abwasser

Abwasserbeseitigung
Zum Schutz der Abwasserbeseitigungs- und Abwasserbehandlungsanlagen ist es erforderlich, bestimmte Stoffe von der Einleitung in das öffentliche Kanalnetz auszuschließen. Diese Stoffe sind in der Gemeinde Sinn aufgeführt. Entspechende Auskünfte erteilt der Abwasserverband "Mittlere Dill", Hörbach, Tel.: 02772-82131

Grundwasserschutz
bedeutet Sicherheit der Trinkwasserversorgung für die Bevölkerung. Hier kann auch jeder Einzelne seinen Beitrag leisten. Indem er wassergefährdende Stoffe wie Öle, Chemikalien, Farben usw. so beseitigt, dass sie nicht ins Grundwasser gelangen können (Sondermüllsammlung!). Darüber hinaus ist auch der sparsame Umgang mit Trinkwasser ein wirksamer Faktor des Grundwasserschutzes. Bei einem Unfall mit Öl oder Giftstoffen, die Boden und Gewässer verseuchen können, bitte sofort die Feuerwehr (Tel.: 112) benachrichtigen.

Regenwassernutzungsanlagen
Regenwassernutzungsanlagen (Zisternen) sind Anlagen, mit denen Regenwasser aufgefangen wird, welches anschließend für die Toilettenspülung, die Waschmaschine oder zur Gartenbewässerung genutzt wird. Anträge für eine Regenwassernutzungsanlage erhalten Sie bei den Gemeindewerken Sinn unter Telefon-Nr.: 02772 500739 oder 500726.

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