Jagdverpachtung des Niederwildreviers gemeinschaftlicher Jagdbezirk Sinn, Teilbezirk Edingen/Lahn-Dill-Kreis
Die Jagdnutzung des Teiljagdbezirkes des Ortsteiles Sinn-Edingen wird mit Wirkung vom 01.04.2016 auf die Dauer von 10 Jahren im Wege der öffentlichen Ausbietung durch Einholung schriftlicher Gebote neu verpachtet.
Bei diesem Jagdbezirk handelt es sich um ein Niederwildrevier mit einer Gesamtgröße von knapp 360 ha, davon sind 304 ha bejagbare Fläche. Abschussplan: 8 Stück männliches Rehwild, 8 Stück weibliches Rehwild. Schwarzwild ist nicht limitiert.
Die schriftlichen Gebote sind im verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift:
Jagdgenossenschaft Sinn
Jagdvorstand
Gemeindeverwaltung Sinn
Jordanstraße 2
35764 Sinn
bis spätestens 18. März 2016, 18:00 Uhr, bei der Jagdgenossenschaft Sinn, Jordanstraße 2, 35764 Sinn, einzureichen. Dem Gebot ist der Nachweis der Jagdpachtfähigkeit laut § 11 Abs. 5 BJagdG beizufügen.
Die Jagdpachtbedingungen liegen ab sofort in der Gemeindeverwaltung der Gemeinde Sinn, Jordanstraße 2, 35764 Sinn bei der Assistenz des Bürgermeisters während der Öffnungszeiten zur Einsichtnahme in Zimmer 12 öffentlich aus. Kontakt: 02772/500722
Sie können gegen Voreinsendung einer Gebühr von 15,00 €, Verrechnungsscheck oder Überweisung auf das Konto DE02 5165 0045 0000 0568 87 HELADEF1DIL bei der Sparkasse Dillenburg bei der vorgenannten Stelle angefordert werden oder persönlich abgeholt werden.
Der Verpächter behält sich nach Prüfung der abgegebenen Angebote die Erteilung des Zuschlags vor und ist weder an das Höchstgebot gebunden noch zur Zuschlagserteilung verpflichtet.
Mit der Abgabe des Gebotes gelten die Pachtbedingungen vom Bieter als anerkannt.
Der Jagdvorstand
Hans Werner Bender
Bürgermeister und Jagdvorsteher